Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)
Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die nachfolgenden Hinweise richten sich dabei an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese Entsorgungshinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie deiner eigenen Sicherheit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und Bedeutung des Symbols gemäß Anhang 3 des ElektroG:
- Du bist als Besitzer von Altgeräten verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Du musst die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.
- Vor der Abgabe sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG kannst du Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
- Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und sieht wie folgt aus:
2. Hinweise zu den Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten
Die Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte greift in zwei Fällen:
Fall 1: Rücknahme beim Kauf eines gleichartigen Geräts
Beim Kauf eines neuen Geräts sind wir als Händler verpflichtet, ein gleichartiges Altgerät zurückzunehmen, sofern du dies wünschst. Falls du die Rückgabe eines Altgeräts beim Kaufabschluss in Anspruch nehmen möchtest, kontaktiere bitte unseren Service per E-Mail. Die Kontaktinformationen findest du unter „rechtliche Informationen des Verkäufers“. Unsere Mitarbeitenden werden dir anschließend alle Informationen zur Rücknahme deines Altgeräts zukommen lassen.
Hinweise:
- Die Rücknahme erfolgt nur für gleichartige Altgeräte, die im Rahmen eines Kaufvertrags bei uns erworben wurden.
- Falls die Rücknahmepflicht besteht, übernehmen wir die Kosten der fachgerechten Entsorgung sowie die Portokosten (in Höhe der günstigsten Versandkostenart) für die Rücksendung.
- Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Bitte sorge für eine transportsichere Verpackung des Altgeräts.
- Wir behalten uns vor, die Annahme eines Altgeräts zu verweigern, wenn es stark verunreinigt ist und eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellen könnte.
Fall 2: Rücknahme von Kleingeräten unabhängig von einem Kauf
Unabhängig vom Kauf nehmen wir Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm zurück. Möchtest du ein solches Gerät zurücksenden, kontaktiere bitte unseren Service. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls unter „rechtliche Informationen des Verkäufers“. Unsere Mitarbeitenden stellen dir anschließend alle Informationen zur Rücknahme bereit.
Hinweise:
- Die Kosten der fachgerechten Entsorgung und der Rücksendung (in Höhe der günstigsten Versandkostenart) übernehmen wir.
- Auch hier trägt der Kunde die Verpackungskosten, und das Altgerät muss sicher verpackt sein.
- Bei Verunreinigungen, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen, können wir die Annahme verweigern.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese alternativ auch bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den vom Hersteller bzw. Vertreiber eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
3. Hinweise zu personenbezogenen Daten auf Altgeräten
Als Kunde bist du dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den Altgeräten vor der Entsorgung zu löschen, um die Sicherheit deiner sensiblen Daten zu gewährleisten.