Elektrogesetz/Altgeräteentsorgung

Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die nachfolgenden Hinweise richten sich dabei an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese Entsorgungshinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

2. Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten, Vorbereitung und Verpackung der betreffenden Altgeräte

3. Personenbezogene Daten auf Altgeräten

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Sie als Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben. Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und sieht wie folgt aus:

 

2. Hinweise zu den Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten: Die Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte greift in zwei Fällen:

Fall 1: Rücknahme bei Verkauf eines gleichartigen Geräts

Als Händler sind wir verpflichtet, für jedes verkaufte Gerät ein gleichartiges Altgerät von unseren Kunden zurückzunehmen, wenn dieser den Wunsch danach äußert. Wünschen Sie die Rückgabe eines Altgeräts bei Abschluss des Kaufvertrages, so kontaktieren Sie bitte unseren Service per E-Mail. Die Kontaktinformationen finden Sie unter "rechtliche Informationen des Verkäufers". Unsere Mitarbeiter/-Innen werden Ihnen anschließend entsprechende Informationen zur Rücknahme Ihres Altgeräts zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir nur dann zur Rücknahme verpflichtet sind, wenn es sich bei dem Altgerät um ein gleichartiges Gerät handelt, welches Sie bei uns im Rahmen eines Kaufvertrags erworben haben. Sind die Voraussetzungen einer Rücknahmepflicht erfüllt, tragen wir die Kosten der fachgerechten Entsorgung sowie die Portokosten (i. H. d. günstigsten Versandkostenart) der Rücksendung. Wir übernehmen keine Kosten, wenn Sie ein Altgerät ohne Abschluss eines Kaufvertrages zurücksenden wollen, das eine Kantenlänge größer als 25 cm aufweist.

Wichtig: Die Mitnahme von Altgeräten durch den Paketdienst oder Spediteur erfolgt nur dann, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung des erworbenen Neugeräts ordnungsgemäß verpackt zur Abholung bereitsteht. Die Kosten der Verpackung werden vom Kunden getragen. Sollten Sie ein Gerät der Altgeräterückgabe zuführen, welches die Kriterien der kostenfreien Altgeräterücknahme nicht erfüllt, müssen wir Ihnen den Versand und ggf. die Entsorgung des Geräts in Rechnung stellen. Bitte prüfen Sie deshalb genau, ob Ihr Altgerät für eine unentgeltliche Rücknahme infrage kommt. Kontaktieren Sie ansonsten gerne unseren Kundeservice.

Vorbereitung und Verpackung der betreffenden Altgeräte
Stellen Sie sicher, dass das Gerät nicht verunreinigt oder beschädigt ist und dass keine giftigen Stoffe in die Umwelt gelangen oder die Gesundheit eines Dienstleisters gefährden könnte.
Verpacken Sie das Gerät mit geeignetem Polstermaterial in einem ausreichend großen und stabilen Karton, sodass der Inhalt während des Transports nicht beschädigt werden oder hin und her rutschen kann.
Stellen Sie sicher, dass der Karton ausreichend verschlossen ist, sodass er sich während des Transports nicht öffnen und so zu einer Beschädigung des Geräts führen. Stellen Sie das verpackte Altgerät bereit - kompakte Artikel werden ab Haustür (per Paketdienst), größere Geräte ab Bordsteinkante (per Spedition) in Empfang genommen.

Fall 2: Rücknahme von Kleingeräten, unabhängig von einem Kauf

Als Händler sind wir verpflichtet, Elektro- und Elektronikartikel mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm - unabhängig von einem Kauf - zurückzunehmen. Möchten Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät mit einer max. Kantenlänge von 25 cm zurücksenden, so kontaktieren Sie bitte unsere Servicemitarbeiter/-innen. Die Kontaktinformationen finden Sie unter "rechtliche Informationen des Verkäufers". Unsere Mitarbeiter/-innen werden Ihnen anschließend entsprechende Informationen zur Rücknahme Ihres Altgeräts zukommen lassen. Wir tragen die Kosten der fachgerechten Entsorgung sowie die Portokosten (i. H. d. günstigsten Versandkostenart) der Rücksendung. Die Kosten der Verpackung werden vom Kunden getragen. Bitte verpacken Sie das Altgerät so, dass Transportschäden vermieden werden. Wir können die Annahme der Rücksendung eines Altgeräts verweigern, wenn aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen ausgeht.

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

3. Hinweise zu personenbezogenen Daten auf Altgeräten: Sie sind als Kunde selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen, damit diese sensiblen Daten nicht in die Hände Dritter gelangen können.

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